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Sportrecht ist in Deutschland zuerst das von den Verbänden und Vereinen autonom gesetzte Recht des Sports. In einem weiteren Sinne gehört dazu aber auch die staatliche Rechtsordnung, die sportliche Sachverhalte zum Gegenstand hat. Aufgrund der mannigfachen Berührungspunkte der Welt des Sports mit der des "Rechts" gibt es aber keinen genau abgegrenzten Bereich des Sportrechts.

Die nachfolgenden Seiten sollen deshalb einen allerersten und oberflächlichen Einstieg in die Materie bieten und durch weiterführende Literaturhinweise und Links die Vertiefung ermöglichen.

Die Seite www.sportrecht.org soll als Portal Angebote für Interessierte bringen und erhebt keinen Anspruch auf vollständige Erfassung aller Bereiche, Autoren und Vorgänge des Sportrechts! Für die Übersendung hilfreicher Korrekturvorschläge und Hinweise inklusive entsprechender Datensätze sind wir immer sehr dankbar.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Surfen!

 

Prof. em. Dr. Bernhard Pfister

Prof. Dr. Peter W. Heermann

RA Dr. Stephan Götze