Aufsätze

Menke, Johan-Michel: Zulässigkeit langfristiger Arbeitsverträge im Berufsfußball (Magisterarbeit an der Universität Hamburg)

Prof. Dr. Pfister, Bernhard: Der Managervertrag des Sportlers, in: Scherrer, Urs: Sportlervermittelung und Sportlermanagement, Bern 2000, Seiten 123 - 142

Prof. Dr. Pfister, Bernhard: Das Bosman-Urteil des EuGH und das Kienass-Urteil des BAG, in:Tokarski, Walter: EU-Recht und Sport, Aachen 1998, S. 151 - 171

Buchbesprechungen

Prof. Dr. Heermann, Peter W.: Wüterich, Christoph / Breucker, Marius: Das Arbeitsrecht im Sport, Boorberg Verlag, Stuttgart u.a., 2006, in Causa Sport (CaS) 2007, S. 114 - 116

 

Ausgewählte Urteile

23.05.2005: Kein Rechtsweg zu Arbeitsgerichten bei Spielertrainern: Zu den Entscheidungsgründen des Arbeitsgerichts Mannheim siehe Volltext.

08.12.2004: Das LAG Berlin hat sich mit der Zulässigkeit von Vertragstrafen in Arbeitsverträgen von Profifußballern beschäftigt. Danach sind diese grundsätzlich von der sogenannten Betriebsbuße abzugrenzen und als solche trotz der Geltung der Neuregelung des § 309 Nr. 6 BGB auch für Arbeitsverträge von Berufsportlern zulässig (zu diesem Problemkreis siehe auch BAG, 8 AZR 328/03 und 8 AZR 344/03). Im konkreten Fall (Fährmann ./. Union Berlin) wurde diese auch für hinreichend bestimmt erachtet und zugleich für den Arbeitnehmer unter Berücksichtigung der schützenswrten Interssen des Arbeitgebers für zumutbar angesehen. Volltext:9 Sa 877/04.
Zu diesem Problemkreis sei auch auf den Aufsatz von Schul/Wichert "Vertragsstrafen in Arbeitsverträgen von Profifußballspielern" in SpuRt 2004, 229 (Heft 6) verwiesen.
Die Entscheidung wurde freundlicherweise mitgeteilt von Herrn RA Dr. Joachim Wicher.

07.09.2003: Das LAG Düsseldorf hat einen Trainervertrag wegen Verstoß gegen §§ 1, 2 I SchwarzArbG i.V.m. § 134 BGB für nichtig erklärt, in welchem ausdrücklich die Nichtabführung von Sozialbeiträgen und die Auszahlung des Entgelts "netto" vereinbart wurde. (Revision beim BAG anhängig unter 5 AZR 233/03); Fundstelle: LAGE § 134 BGB Nr. 10; EzA-SD 2003, Nr 8, 10. Urteilstext: 15Sa1346-02

02.09.2003: Vorsicht Lohnwucher! "Praktikum" begründet normales Arbeitsverhältnis mit Lohnzahlungspflicht in angemessener Höhe: Das Arbeitsgericht Berlin ( Datum: 08.01.2003, Az. Az: 36 Ca 19390/02 ) hat zur immer öfter festzustellenden Ausnutzung der Arbeitsmarktsituation im Sportbereich seitens der Arbeitgeber durch Abschluß sog. "Praktikumverträge" Stellung genommen. Danach liegt ein Arbeitsverhältnis und kein Praktikum vor, wenn nicht der Erwerb praktischer Kenntnisse und Erfahrungen, sondern die Erbringung von Arbeitsleistung im Vordergrund steht. Vereinbaren die Vertragsparteien dabei, daß die Arbeitsleistung unentgeltlich erbracht werden soll, liegt ein auffälliges Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung nach § 138 II BGB vor und der Arbeitgeber muß den marktüblichen Lohn zahlen. Im konkreten Fall hatte ein Arbeitgeber einen Sozialhilfeempfänger und ausgebildeten Wassersportlehrer, mit Aussicht auf eine eventuell spätere Einstellung im Rahmen eines bezahlten Arbeitsverhältnisses mittels Vertrag über ein unentgeltliches Praktikum als Leiter einer Bootsstation und Segellehrer abgeschlossen und dadurch unrechtmäßig dessen wirtschaftliche Zwangslage ausgenutzt. Fundstelle: Bibliothek BAG

17.08.2003: Nach dem BAG kann für die Zulässigkeit einer auflösenden Bedingung im Zeitvertrag eines Bundesligatrainers auch das eigene Interesse des Arbeitnehmers an der Aufnahme einer derartigen Bestimmung als Sachgrund anzuerkennen sein. das Urteil gibt im übrigen richtungsweisend zusammenfassende Hinweise zur Befristung im Spitzensport. Fundstelle: NZA 2003, 611-616; Urteilstext: 7AZR492-01

09.08.2003: Nach dem LAG Frankfurt/M. ist der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen als Arbeitnehmer auch für "Generalsekretäre" o.ä. eröffnet, da diese nicht als Organvertreter nach § 5 I 3 ArbGG) sondern als Arbeitnehmer zu betrachten seien. Dies gilt auch dann, wenn die Einstellung im Vorgriff auf eine lediglich beabsichtigte und zeitlich unbestimmte Satzungsänderung zur Bestllung als Vorstand erfolgt. Urteilstext: 9Ta199-02

27.08.2002: BAG bestätigt erfolgreiche Klage einer Motorradrennfahrerin gegen Arbeitgeber MuZ vor dem LAG Chemnitz: Außerordentliche Kündgung während Saison aufgrund der Unternehmensentscheidung, nicht mehr in der von der Fahrerin betriebenen Klasse zu fahren, ist unwirksam: 2AZR173-01

Das LAG Berlin (18. Juni 2001) hatte sich mit dem Schicksal des befristeten Arbeitsvertrages eines Cheftrainers für die 1. und 2. Bundesliga nach dem Konkurs des Vereins TB mit nahfolgendem Lizenzentzug seitens des DFB zu befassen. LAG9Sa755-01

BAG: Kann das Arbeitsverhältnis eines Sporttrainers befristet werden? Text

Nach dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (27. Januar 2000) sind Vertragsamateure nur dann als Arbeitnehmer anzusehen, wenn sie auf Grund der jeweiligen Vertragsgestaltung und -abwicklung ihre Leistung für den Verein in einer für ein Arbeitsverhältnis typischen persönlichen Abhängigkeit erbringen, die über die bereits durch die Vereinsmitgliedschaft begründete Weisungsgebundenheit hinausgeht. LAG7Ta195-99

BAG: (19.01.2000) Ein Fußballspieler erhält nach dem BAG für den Fall der Krankheit keine Leistungsprämie, wenn eine solche zwar wirksam für den Fall von Verletzungen im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, die Erkrankung aber nicht spiel- oder trainingsbedingt war. Volltext: BAG5AZR37-98